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Druckansicht    Sie sind hier Mobilitätsservice Mobilitätsgarantie
Darauf können Sie sich verlassen

Kennen Sie schon die Mobilitätsgarantie? Damit haben Sie nämlich Anspruch auf Ausgleich bei Verspätungen von Bus oder Bahn. Die Mobilitätsgarantie findet in allen neun nordrhein-westfälischen Verbund- und Gemeinschaftstarifen sowie im NRW-Tarif Anwendung - und dass, unabhängig davon mit welchem Nahverkehrsmittel Sie unterwegs sind.

Uns so funktioniert`s...

Wenn der Bus oder die Bahn an Ihrer Starthaltestelle 20 Minuten später abfahren als im Fahrplan angegeben, oder wenn die Fahrt sogar ganz ausfällt und es für Sie keine Fahrtalternative mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln gibt, dann gewährt Ihnen das zuständige Verkehrsunternehmen auf Antrag einen Ausgleich der entstandenen Kosten bis zu einer bestimmten Höhe.

Kosten, die für die Weiterfahrt mit einem Taxi oder einem zuschlagspflichtigen Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE) entstanden sind, werden bis zu einer bestimmten Höhe erstattet (Taxikosten werden bis zu einer Höhe von 20 € pro Person erstattet).

Was Sie dafür tun müssen? Reichen Sie einfach innerhalb von 14 Tagen beim Verkehrsunternehmen das die Verspätung verursacht hat, einen


einschließlich der Begleitbelege ein. Bitte fügen Sie in jedem Fall Ihr Ticket sowie die Taxiquittung bzw. das benutzte IC-/EC- oder ICE-Ticket im Original dem Antrag bei. Nach positiver Prüfung Ihres Antrags wird der Erstattungsbetrag auf Ihr Konto überwiesen.

Hinweis: Von der Mobilitätsgarantie ausgenommen sind Verspätungen aufgrund von Streiks, Unwetter, Naturgewalten und Bombendrohungen - denn dann können auch Busse und Bahnen nicht mehr pünktlich sein.

Die Mobilitätsgarantie gilt rund um die Uhr und für jedermann - ganz gleich welcher Fahrausweis genutzt wurde.

Hinweis: Bis Ende 2009 gab es noch die Pünktlichkeitsgarantie, die seit Januar 2010 durch die landesweit gültige Mobilitätsgarantie ersetzt wurde. Sofern Sie noch im Rahmen der alten Pünktlichkeitsgarantie Garantie-Tickets erhalten haben, können Sie diese noch bis zum 31.03.2010 nutzen.


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