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Übersicht AVV-Tarif

Geltungsbereich im AVV
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien der dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) angehörigen Verkehrsunternehmen. Sie gelten auf den Linien der Deutschen Bahn (DB) grundsätzlich in allen zuschlagfreien Zügen; Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang bekanntgegeben werden.
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Stammgebiete und in Kurzstrecken-Zonen unterteilt.

Stammgebiete
Ein Stammgebiet ist eine Stadt oder Gemeinde (Kommune). In Ausnahmefällen kann ein Stammgebiet aus mehreren Kommunen bestehen.

Kurzstrecken-Zonen
Für die Tarifierung von relativ kurzen Fahrwegen innerhalb einer Kommune (Kurzstrecke) und solchen, die über die Grenze einer Kommune hinausgehen, sind die Stammgebiete wiederum in Kurzstrecken-Zonen unterteilt. In bestimmten Fällen kann eine Kurzstrecken-Zone auch mit einem Stammgebiet identisch sein. Jede Kurzstrecken-Zone ist durch eine zweistellige Zahl gekennzeichnet. Die Systematik der Kurzstrecken-Zonen gilt nur für Einzelfahrausweise und 4- Fahrtenkarten.

Befahren von Gebietsgrenzen
Das Fahren auf einer Gebietsgrenze wird bei der Preisbildung nicht zusätzlich gewertet. Erst wenn eine Gebietsgrenze überschritten wird, ist eine höhere Preisstufe zu bezahlen.

Preisstufe K
Preisstufe 1
Preisstufe 2
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Download Preisstufenmatrix
Ermäßigte Fahrpreise
Unentgeldliche Kindermitnahme
Beförderung von Hunden
Fahrradmitnahme

Preisstufen und Geltungsbereiche
Die Fahrpreisberechnung erfolgt nach der für den AVV gültigen Stammgebiets- bzw. Kurzstrecken-Zonen-Einteilung in Verbindung mit dem AVV-Verbundtarif (Fahrpreistafel / Preisstufenmatrix).




Preisstufe K / Kurzstrecke
Die Preisstufe K betrifft ausschließlich Fahrscheine für einzelne Fahrten innerhalb einer Kurzstrecken-Zone (Kurzstrecke).

Wenn Ausgangspunkt und Ziel in ein und derselben Kurzstrecken-Zone liegen, der Linienweg jedoch über eine benachbarte Kurzstrecken-Zone führt, wird die nächsthöhere Preisstufe berechnet.



Preisstufe 1
Basis der Preisbildung ist das Stammgebiet, d. h., in der Regel eine Stadt oder Gemeinde (Kommune). Innerhalb dieses Stammgebietes können alle Linien des AVV benutzt werden.

Für Fahrscheine für einzelne Fahrten gilt ebenfalls die Preisstufe 1, wenn die Fahrt innerhalb zweier benachbarter Kurzstrecken-Zonen unterschiedlicher Stammgebiete - also im Grenzbereich von zwei Stammgebieten - stattfindet. Berührt der Fahrweg im vorgenannten Fall eine dritte Kurzstrecken-Zone, kommt nicht die Preisstufe 1 zur Anwendung.



Preisstufe 2
Bei Fahrten über das Stammgebiet hinaus in 1 benachbartes Stammgebiet kommt grundsätzlich die Preisstufe 2 zur Anwendung. Innerhalb des Stammgebietes und innerhalb des Nachbarstammgebiets können alle Linien des AVV benutzt werden. Berührt der unmittelbare Linienweg in das Zielgebiet weitere Stammgebiete, so gilt in der Regel die Preisstufe 2 unverändert.



Preisstufe 3
Bei Fahrten über das Stammgebiet und dessen Nachbarstammgebiet hinaus in 1 Stammgebiet der Nachbarregion gilt grundsätzlich die Preisstufe 3. Es können alle Linien des AVV innerhalb des Stammgebietes und innerhalb des Zielgebietes sowie alle Linien des AVV, mit denen das Zielgebiet auf unmittelbarem Weg erreicht werden kann, benutzt werden.



Preisstufe 4
Es können alle Linien des AVV im Gesamtnetz des AVV benutzt werden. Sonderregelungen In bestimmten Kommunen gelten abweichende Sonderregelungen. Führt der Fahrtweg über dritte Stammgebiete, welche - bezüglich des Start- oder Zielgebietes - tariflich höher eingestuft sind, so wird der höhere Fahrpreis berechnet. Die zeitliche und räumliche Gültigkeit von Schülerjahreskarten bestimmt sich nach 5.2.1.7.



Ermäßigte Fahrpreise
Die ermäßigten Fahrpreise gelten für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.



Unentgeltliche Kindermitnahme
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.



Beförderung von Hunden
Die Beförderung von Hunden erfolgt unentgeltlich.



Fahrradmitnahme
Für die Mitnahme eines Fahrrades in gesondert gekennzeichneten Fahrzeugen des AVV - entsprechend (9.2) der Beförderungsbedingungen - wird, unabhängig von der Entfernung, der Fahrpreis für einen Einzelfahrschein oder eine 4-Fahrtenkarte für Erwachsene des Kurzstrecken-Zonen-Tarifes erhoben.


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