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Übersicht AVV-Tarif
Geltungsbereich im AVV
Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren
auf den Linien der dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) angehörigen Verkehrsunternehmen.
Sie gelten auf den Linien der Deutschen Bahn (DB) grundsätzlich in allen zuschlagfreien
Zügen; Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aushang
bekanntgegeben werden.
Für die Preisbildung ist der Tarifraum in Stammgebiete und in Kurzstrecken-Zonen unterteilt.
Stammgebiete
Ein Stammgebiet ist eine Stadt oder Gemeinde (Kommune). In Ausnahmefällen
kann ein Stammgebiet aus mehreren Kommunen bestehen.
Kurzstrecken-Zonen
Für die Tarifierung von relativ kurzen Fahrwegen innerhalb einer Kommune
(Kurzstrecke) und solchen, die über die Grenze einer Kommune hinausgehen, sind
die Stammgebiete wiederum in Kurzstrecken-Zonen unterteilt. In bestimmten Fällen
kann eine Kurzstrecken-Zone auch mit einem Stammgebiet identisch sein.
Jede Kurzstrecken-Zone ist durch eine zweistellige Zahl gekennzeichnet.
Die Systematik der Kurzstrecken-Zonen gilt nur für Einzelfahrausweise und 4-
Fahrtenkarten.
Befahren von Gebietsgrenzen
Das Fahren auf einer Gebietsgrenze wird bei der Preisbildung nicht zusätzlich
gewertet. Erst wenn eine Gebietsgrenze überschritten wird, ist eine höhere
Preisstufe zu bezahlen.
Preisstufe K
Preisstufe 1
Preisstufe 2
Preisstufe 3
Preisstufe 4
Download Preisstufenmatrix 
Ermäßigte Fahrpreise
Unentgeldliche Kindermitnahme
Beförderung von Hunden
Fahrradmitnahme
Preisstufen und Geltungsbereiche
Die Fahrpreisberechnung erfolgt nach der für den AVV gültigen Stammgebiets- bzw.
Kurzstrecken-Zonen-Einteilung in Verbindung mit dem AVV-Verbundtarif (Fahrpreistafel
/ Preisstufenmatrix).

Preisstufe K / Kurzstrecke
Die Preisstufe K betrifft ausschließlich Fahrscheine für einzelne Fahrten innerhalb
einer Kurzstrecken-Zone (Kurzstrecke).
Wenn Ausgangspunkt und Ziel in ein und derselben Kurzstrecken-Zone liegen, der
Linienweg jedoch über eine benachbarte Kurzstrecken-Zone führt, wird die nächsthöhere
Preisstufe berechnet.

Preisstufe 1
Basis der Preisbildung ist das Stammgebiet, d. h., in der Regel eine Stadt oder Gemeinde
(Kommune). Innerhalb dieses Stammgebietes können alle Linien des AVV
benutzt werden.
Für Fahrscheine für einzelne Fahrten gilt ebenfalls die Preisstufe 1, wenn die Fahrt
innerhalb zweier benachbarter Kurzstrecken-Zonen unterschiedlicher Stammgebiete
- also im Grenzbereich von zwei Stammgebieten - stattfindet. Berührt der Fahrweg
im vorgenannten Fall eine dritte Kurzstrecken-Zone, kommt nicht die Preisstufe 1
zur Anwendung.

Preisstufe 2
Bei Fahrten über das Stammgebiet hinaus in 1 benachbartes Stammgebiet kommt
grundsätzlich die Preisstufe 2 zur Anwendung. Innerhalb des Stammgebietes und
innerhalb des Nachbarstammgebiets können alle Linien des AVV benutzt werden.
Berührt der unmittelbare Linienweg in das Zielgebiet weitere Stammgebiete, so gilt
in der Regel die Preisstufe 2 unverändert.

Preisstufe 3
Bei Fahrten über das Stammgebiet und dessen Nachbarstammgebiet hinaus in 1
Stammgebiet der Nachbarregion gilt grundsätzlich die Preisstufe 3. Es können alle
Linien des AVV innerhalb des Stammgebietes und innerhalb des Zielgebietes sowie
alle Linien des AVV, mit denen das Zielgebiet auf unmittelbarem Weg erreicht werden
kann, benutzt werden.

Preisstufe 4
Es können alle Linien des AVV im Gesamtnetz des AVV benutzt werden.
Sonderregelungen
In bestimmten Kommunen gelten abweichende Sonderregelungen.
Führt der Fahrtweg über dritte Stammgebiete, welche - bezüglich des Start- oder
Zielgebietes - tariflich höher eingestuft sind, so wird der höhere Fahrpreis berechnet.
Die zeitliche und räumliche Gültigkeit von Schülerjahreskarten bestimmt sich nach
5.2.1.7.

Ermäßigte Fahrpreise
Die ermäßigten Fahrpreise gelten für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum
vollendeten 15. Lebensjahr.

Unentgeltliche Kindermitnahme
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert.

Beförderung von Hunden
Die Beförderung von Hunden erfolgt unentgeltlich.

Fahrradmitnahme
Für die Mitnahme eines Fahrrades in gesondert gekennzeichneten Fahrzeugen des AVV
- entsprechend (9.2) der Beförderungsbedingungen - wird, unabhängig von der Entfernung,
der Fahrpreis für einen Einzelfahrschein oder eine 4-Fahrtenkarte für Erwachsene
des Kurzstrecken-Zonen-Tarifes erhoben.
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