
In erster Linie ist jeder Schwarzfahrer dazu verpflichtet, dem Kontrollpersonal seine Personalien anzugeben und sich bei Bedarf auszuweisen. Das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 40 € ist dann sofort an das zuständige Kontrollpersonal zu bezahlen. Sollten Sie hierfür jedoch nicht bereit oder in der Lage sein, dann erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Zahlungsaufforderung.
Grundsätzlich haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Einspruch gegen das erhöhte Beförderungsentgelt im jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Dies lohnt sich für Sie aber nur dann, wenn Sie tatsächlich nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen Fahrausweis besessen haben. Ist dies der Fall, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes von 40 € ein Betrag von 7 € fällig.
Für alle Fahrgäste gilt also: mit einem Fahrschein fährt man günstiger!